Über Fehlverhalten in der Medizinprodukte-Industrie wird zunehmend negativ in der Presse berichtet. Dies führt zu einer zunehmenden Fokussierung des Gesetzgebers auf negativen Begleiterscheinungen in der Gesundheitsindustrie.
Als Konsequenz werden sowohl von der Medizinprodukte-Industrie wie auch auf der Leistungserbringerseite zunehmend Berater oder Health Care Compliance Verantwortliche eingesetzt, um die Geschäftsprozesse zu überwachen.
Aus diesem Grund haben wir unsere Compliance – Unternehmensregeln erarbeitet, werden diese regelmäßig auf den Prüfstand stellen und den gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Diese Unternehmensregeln basieren im Wesentlichen auf die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und ergeben sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze, Richtlinien und Kodizes einzuhalten sind.
Darüber hinaus formulieren wir weitere Regeln, wie wir uns die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern vorstellen und welche Grundsätze wir verfolgen.
Wir erwirtschaften derzeit ca. 80-90 % des Gesamtumsatzes aus der Zusammenarbeit mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bei der Versorgung von lebenseingeschränkten Menschen.
Dabei müssen die Leistungen medizinisch ausreichend, den Anforderungen eines Ausgleichs einer Einschränkung zweckmäßig und für alle Beteiligten wirtschaftlich sein.
Diese Leistungen werden von Solidargemeinschaften durch Beiträge und Prämien finanziert. Die Leistungen für einen Einzelnen werden durch eine Krankenkasse, Krankenversicherung oder zum Teil aus „öffentlicher Hand“ bezahlt.
Ausgaben, die wir tätigen, wie Gehälter und Löhne, Kfz-Kosten, Mieten, Aus- und Weiterbildung, etc., werden letzten Endes durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkassen und Krankenversicherungen bezahlt.
Die bedeutet für uns, dass wir mit diesen Geldern sorgfältig und nachhaltig umgehen.
Unsere Compliance – Unternehmensregeln können Sie im Themenheft "Compliance" (PDF) einsehen.
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