Information zur gesetzlichen Zuzahlung

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen in der Hilfsmittelversorgung zu beteiligen.

Sofern Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse zuzahlungsbefreit sind, stellt die PMZ GmbH Ihnen gemäß den GKV-Regularien eine Zuzahlungsrechnung. Sollte Ihre Krankenkasse eine Monatspauschale erstatten, erhalten Sie pro Monat automatisch eine Zuzahlungsrechnung, auch wenn Sie Ihren Bedarf über mehr als einen Monat gedeckt haben. Dieser für Sie beanschlagte Zuzahlungsbetrag wird bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse abgeführt.

WICHTIG:
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse zuzahlungsbefreit sind, ist es erforderlich, der PMZ GmbH umgehend Ihren Befreiungsausweis vorzulegen, damit seitens der PMZ GmbH keine weiteren Zuzahlungsrechnungen an Sie gestellt werden. Hierbei ist das Eingangsdatum des Befreiungsausweises bei der PMZ GmbH entscheidend. Zuzahlungsforderungen seitens der PMZ GmbH vor Eingang Ihres Befreiungsausweises bleiben insofern bestehen.
Zuzahlungsbefreiungen gelten i.d.R ein Jahr und müssen jährlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.

Unser Service für Sie:
Auf Anfrage stellt die PMZ GmbH für Sie eine jährliche Zuzahlungsbescheinigung des Gesamtbetrages der von Ihnen bezahlten Zuzahlungsbeträge aus. Diese Bescheinigung dient Ihnen zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse, sodass Sie sich Ihre Zuzahlungsbeträge rückerstatten lassen können.

Zusätzliche Informationen:
Bitte verwechseln Sie gesetzliche Zuzahlungsrechnungen nicht mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung bei höherwertiger Versorgung. Diese Aufzahlungen sind Privatrechnungen an Sie, wenn Sie eine höherwertigere Versorgung mit der PMZ GmbH außerhalb der vorgeschriebenen Vertragspreise schriftlich vereinbart haben. Wir empfehlen Ihnen, diese Privatrechnungen für Ihre Steuererklärung aufzubewahren. Eine erneute Ausstellung von Privatrechnungen nimmt die PMZ GmbH nicht vor.

Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen, uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung der Zuzahlungsrechnungen per Lastschrift zu erteilen.

Gemeinsam zur richtigen Versorgung

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